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Eine Person in einem Anzug sitzt an einem Schreibtisch und unterschreibt ein Dokument. Im Vordergrund ist eine goldene Waage sichtbar. Im Hintergrund sind Bücher und Pflanzen zu sehen. Text: Rechtsformen - Aktiengesellschaft.

Aktiengesellschaft

Die AG – Eine solide Wahl für Unternehmensgründungen

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine deutsche Rechtsform für Kapitalgesellschaften, die sich durch die Möglichkeit der Kapitalaufnahme über die Ausgabe von Aktien auszeichnet. Ähnlich wie die GmbH bietet die AG eine beschränkte Haftung der Aktionäre. Diese beschränkt sich auf das in die Aktien investierte Kapital. Die Gründung einer AG erfordert die Beteiligung von mindestens einer Person und die Einzahlung eines AG Startkapitals, das mindestens 50.000 Euro betragen muss.

Das Stammkapital einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland wird als Grundkapital bezeichnet. Das Grundkapital ist die Summe des Nennwerts aller ausgegebenen Aktien der Gesellschaft. Für die Gründung einer AG ist ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro erforderlich. Dieses Kapital muss bei der Gründung der Gesellschaft vollständig gezeichnet und ein bestimmter Prozentsatz davon eingezahlt werden.

Laut deutschem Aktiengesetz muss mindestens ein Viertel des Nennbetrags jeder Aktie sowie der volle Ausgabeaufschlag (sofern ein solcher erhoben wird) eingezahlt werden, bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden kann. Das bedeutet, dass bei einem Grundkapital von 50.000 Euro mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen, sofern die Aktien zum Nennwert ausgegeben werden. Wenn die Aktien über dem Nennwert ausgegeben werden (also mit einem Agio), muss dieses Agio ebenfalls vollständig eingezahlt werden.

Das Grundkapital dient als Sicherheitspolster für die Gläubiger der Gesellschaft und darf nicht für Ausschüttungen an die Aktionäre verwendet werden. Es stellt die Haftungsmasse dar, die im Falle einer Insolvenz zur Verfügung steht, um die Verbindlichkeiten der AG zu decken. Die Einhaltung der Kapitalvorschriften wird durch das Handelsregister und die zuständigen Regulierungsbehörden überwacht.

Die AG bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsvertrags, der in diesem Fall als Satzung bezeichnet wird. In der Satzung werden Aspekte wie die Geschäftsführung, Gewinnverteilung und auch die Haftung individuell festgelegt. Der Firmenname einer AG muss den rechtlichen Status (AG) widerspiegeln und unterliegt der Prüfung durch das Handelsregister. Die Bilanzierung erfolgt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung, und größere AGs müssen ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger offenlegen.

Für wen ist eine Aktiengesellschaft geeignet?

Die Aktiengesellschaft ist ideal für Unternehmensgründungen, bei denen eine klare Trennung zwischen dem Unternehmen und den persönlichen Vermögenswerten der Aktionäre gewünscht ist. Diese Rechtsform ist besonders beliebt in verschiedenen Branchen und Geschäftsfeldern, einschließlich großer Familienunternehmen, mittelständischer Betriebe und Projekte, die Kapitalgeber einbinden.

Haftung in einer AG

Die Haftung der Aktionäre einer AG ist auf ihre Einlagen in das AG Startkapital beschränkt. Das bedeutet, dass die persönlichen Vermögenswerte der Aktionäre nicht für die Verbindlichkeiten der AG verwendet werden können. Die AG wird von einem Vorstand geleitet, der für das Management und für die Haftung verantwortlich ist und von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird, was die Organstruktur der Aktiengesellschaft verdeutlicht.

AG Gründung und Anmeldung - Schritt für Schritt

Die AG Gründung erfordert neben der notwendigen Satzung und dem AG Startkapital auch bestimmte Schritte:

Gesellschaftssatzung aufsetzen: Formulieren Sie eine Satzung, die die wesentlichen Regelungen zur Führung der AG enthält, einschließlich Informationen zu Aktionären, Vorstand und Kapitaleinlagen.

Firmenname prüfen: Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens beim zuständigen Handelsregister, wobei der Name den rechtlichen Status (AG) widerspiegeln muss.

Notarielle Beglaubigung der Satzung. Die Satzung muss notariell beglaubigt werden, um die rechtliche Wirksamkeit sicherzustellen.

Gewerbeanmeldung: Die Anmeldung einer Aktiengesellschaft (AG) beim örtlichen Gewerbeamt ist ein entscheidender Schritt, um die unternehmerische Tätigkeit offiziell zu beginnen. Dieser Vorgang markiert den Übergang von der Gründungsphase eines Unternehmens in seine operative Phase und ist notwendig für die Legalität und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftstätigkeit.

Eintragung ins Handelsregister: Die Aktiengesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist obligatorisch und erfolgt in einem örtlich zuständigen Registergericht. Der Eintrag enthält wichtige Informationen über die AG, einschließlich des Firmennamens, des Sitzes, des Vorstands, des Startkapitals und mehr. Die AG wird erst mit der vollständigen Eintragung im Handelsregister rechtlich wirksam.

Bekanntmachung im Bundesanzeiger (bei größeren Gesellschaften): Größere AGs müssen ihre Gründung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

Steuernummer und Finanzamt: Beantragen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt, um steuerliche Pflichten zu erfüllen.

Sozialversicherung und weitere Anmeldungen: Melden Sie die AG bei den Sozialversicherungsträgern und anderen relevanten Stellen an, je nach Art der Tätigkeit.

Buchführung einrichten: Richten Sie eine ordnungsgemäße Buchführung ein, entweder in Eigenregie oder durch Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Es ist ratsam, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte zur AG Gründung korrekt durchgeführt werden. Die Bedeutung einer AG im Geschäftsverkehr ist nicht zu unterschätzen, da sie umfangreiche Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme und -verteilung bietet und das Risiko für die Aktionäre minimiert.

Welche Steuern muss eine Aktiengesellschaft zahlen?

Eine Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland ist verschiedenen Steuerarten unterworfen, die auf Grundlage ihrer Geschäftstätigkeiten erhoben werden. Diese Steuern sind integraler Bestandteil des finanziellen Managements der AG und müssen sorgfältig geplant und abgeführt werden. Hier sind die Hauptsteuerarten, denen eine AG typischerweise unterliegt:

  1. Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Unternehmen und wird auf das zu versteuernde Einkommen der AG angewendet. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt 15 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, was die effektive Belastung leicht erhöht.
  2. Gewerbesteuer: Diese Steuer wird auf den Gewerbeertrag der AG erhoben, also den Ertrag, der durch die gewerbliche Tätigkeit erzielt wird. Der Gewerbesteuersatz variiert je nach Hebesatz, der von der Gemeinde festgelegt wird, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn der AG angewendet, wobei bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen werden, um den Gewerbeertrag zu bestimmen.
  3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Die Umsatzsteuer wird auf fast alle Umsätze für Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen in Deutschland erbringt, erhoben. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 %, während für bestimmte Waren und Dienstleistungen ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gilt. Unternehmen führen diese Steuer an das Finanzamt ab, können jedoch die ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer (Umsatzsteuer, die sie selbst für eingekaufte Waren und Dienstleistungen bezahlt haben) als Vorsteuerabzug geltend machen.
  4. Lohnsteuer: Wenn eine AG Mitarbeiter beschäftigt, muss sie Lohnsteuer einbehalten und abführen. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Mitarbeiter, die direkt vom Arbeitslohn abgezogen wird. Der Betrag der Lohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens des Mitarbeiters und seiner steuerlichen Merkmale.
  5. Kapitalertragsteuer: Diese Steuer wird auf Dividenden erhoben, die die AG an ihre Aktionäre ausschüttet. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Aktionäre können diese Steuer in ihrer Einkommensteuererklärung anrechnen lassen.

 

Diese Steuerpflichten erfordern eine präzise Buchführung und regelmäßige Kommunikation mit Steuerberatern, um sicherzustellen, dass alle Steuern korrekt und fristgerecht abgeführt werden. Die AG muss dabei auch immer die aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen im Blick behalten, da sich Steuersätze und -vorschriften ändern können.

Stand: Mai 2024

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