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Eine Person arbeitet an einem Laptop mit einem Taschenrechner und Unterlagen auf dem Tisch, was auf die Berechnung der Gewerbesteuer hindeutet.

Gewerbesteuer

Definition: Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine lokale Steuer in Deutschland, die auf den Gewinn von gewerblichen Unternehmen erhoben wird. Die Gewerbesteuer dient also der Besteuerung des Gewerbeertrags, also des Ertrags aus gewerblicher Tätigkeit. 

Sie wird zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer erhoben.

Die Bemessungsgrundlage (oder auch “Gewerbesteuermessbetrag” genannt)  für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag des Unternehmens. Dieser wird ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ermittelt und um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert. Das ist also kurz gesagt der Prozess, welcher entsteht, wenn Sie die Gewerbesteuer berechnen möchten. 

Die Gewerbesteuer hat sowohl für die Unternehmen als auch für die Gemeinden eine hohe finanzielle Bedeutung und beeinflusst die Standortwahl von Unternehmen.

Wer muss die Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuerpflichtig sind in der Regel alle Gewerbebetriebe. Dazu zählen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Verallgemeinert gilt: Wer ein Gewerbe anmeldet, muss Gewerbesteuer zahlen. Dazu zählt jede selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die mit der Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Dies umfasst Einzelunternehmen, Personengesellschaften (wie OHG und KG) sowie Kapitalgesellschaften (wie GmbH und AG).

Freiberufler und Landwirte profitieren in der Regel vom Gewerbesteuer Freibetrag. Denn Freiberufler (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten) und Land- und Forstwirte gelten nicht als Gewerbetreibende im Sinne des Gewerbesteuergesetzes und sind daher nicht gewerbesteuerpflichtig.

In bestimmten Fällen können auch Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften gewerbesteuerpflichtig sein, wenn sie eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausüben, die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Somit kann es natürlich passieren, dass der Gewerbesteuer Freibetrag überschritten wird und Sie die Gewerbesteuer berechnen müssen. 

Gewerbesteuer Freibetrag: Für wen und wie hoch?

Der Zweck des Freibetrags besteht darin, kleinere Gewerbebetriebe steuerlich zu entlasten. Durch den Gewerbesteuer Freibetrag wird sichergestellt, dass Unternehmen mit geringem Gewerbeertrag entweder keine oder eine reduzierte Gewerbesteuer zahlen müssen.

Der Gewerbesteuer Freibetrag wird vom Gewerbeertrag eines Unternehmens abgezogen, bevor der Gewerbesteuermessbetrag berechnet wird. Dieser Freibetrag variiert je nach Rechtsform des Unternehmens:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Für diese Unternehmen beträgt der Gewerbesteuer Freibetrag 24.500 Euro. Das bedeutet, dass der Gewerbeertrag bis zu dieser Höhe von der Gewerbesteuer befreit ist. Der Gewerbeertrag, der diesen Betrag übersteigt, wird zur Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags herangezogen.
  • Kapitalgesellschaften: Für Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und AGs, gibt es keinen Gewerbesteuerfreibetrag. Der gesamte Gewerbeertrag dieser Unternehmen unterliegt der Gewerbesteuer.
  • Steuerermäßigung: Für natürliche Personen und Personengesellschaften gibt es eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.

Gewerbesteuer berechnen: So geht’s!

Es ist nicht ganz unkompliziert, wenn Sie selbst Ihre Gewerbesteuer berechnen möchten . Glücklicherweise erledigt diese das Finanzamt für Ihr Unternehmen. Ist die Gewerbesteuer einmal festgesetzt worden, werden in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet. Diese sind immer zur Mitte eines Quartals fällig – also zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November.

Für die Planung kann es dennoch hilfreich sein, zu wissen, wie sich die Gewerbesteuer im Einzelnen zusammensetzt. 

Sie können die Gewerbesteuer berechnen, indem der Gewerbesteuermessbetrag (der sich aus dem Gewerbeertrag des Unternehmens ergibt) mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.

Die Berechnung der Gewerbesteuer in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Gewerbeertrags: Der Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss des Unternehmens laut Gewinn- und Verlustrechnung. Von diesem Betrag werden bestimmte Hinzurechnungen (z.B. Zinsen für langfristige Schulden, Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter) und Kürzungen (z.B. bestimmte Erträge aus Beteiligungen) vorgenommen. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Gewerbeertrag.
  2. Freibetrag: Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer Freibetrag von 24.500 Euro. Dies bedeutet, dass der Gewerbeertrag bis zu dieser Höhe nicht besteuert wird. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.
  3. Gewerbesteuermessertrag und Steuermesszahl: Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbeertrags (nach Abzug des Freibetrags bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) mit der Steuermesszahl. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 %.
  4. Gewerbesteuerhebesatz: Der Hebesatz Gewerbesteuer ist ein wichtiger Faktor in der Berechnung der Gewerbesteuer in Deutschland. Er wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und bestimmt, wie hoch die Gewerbesteuerbelastung für die in der Gemeinde ansässigen Unternehmen ist. Der Hebesatz Gewerbesteuer ist ein Multiplikator, der auf den Gewerbesteuermessbetrag eines Unternehmens angewandt wird, um die Höhe der Gewerbesteuer zu bestimmen. Der Hebesatz Gewerbesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Dies führt dazu, dass die Gewerbesteuerbelastung in unterschiedlichen Gemeinden für dasselbe Unternehmen unterschiedlich hoch sein kann. Die Hebesätze in Deutschland bewegen sich typischerweise zwischen 200 % und 900 %. Großstädte tendieren dazu, höhere Hebesätze zu haben, während kleinere Gemeinden oft niedrigere Hebesätze ansetzen.

 

Berechnung Gewerbesteuer: Ein Rechenbeispiel

Ein Unternehmen hat einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro und befindet sich in einer Gemeinde mit einem Hebesatz Gewerbesteuer von 400%:

  • Gewerbeertrag: 100.000 Euro
  • Freibetrag (angenommen für ein Einzelunternehmen): -24.500 Euro
  • Zu versteuernder Gewerbeertrag: 75.500 Euro
  • Steuermessbetrag (3,5% von 75.500 Euro): 2.642,50 Euro
  • Gewerbesteuer (Steuermessbetrag × Hebesatz Gewerbesteuer): 2.642,50 Euro × 400% = 10.570 Euro

 

Die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beträgt in diesem Beispiel 10.570 Euro.

In einfachen Formeln ausgedrückt:

Gewerbesteuermessbetrag=(Gewerbeertrag−Freibetrag)×Steuermesszahl

Gewerbesteuermessbetrag=(Gewerbeertrag−Freibetrag)×Steuermesszahl

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – 24.500 EUR) × 3,5 % × Gewerbesteuerhebesatz

Gewerbesteuererklärung abgeben

Die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung ist für alle Gewerbetreibenden ein Muss, die zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet sind. 

Die Fristen für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung hängen davon ab, ob ein Unternehmer mit oder ohne Steuerberater arbeitet. Ohne Steuerberater ist die Erklärung bis zum 31. Juli des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres abzugeben. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Die Gewerbesteuererklärung kann elektronisch über das ELSTER-Portal des Finanzamtes abgegeben werden. Dort finden Sie alle notwendigen Formulare und Ausfüllhilfen. Für jedes selbständige Unternehmen ist eine gesonderte Steuererklärung abzugeben.

Empfehlung: Aufgrund der Komplexität der Regelungen bei Hinzurechnungen und Kürzungen wird empfohlen, bei der Gewerbesteuererklärung einen Steuerberater hinzuzuziehen, insbesondere wenn komplizierte Sachverhalte vorliegen.

Wer eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss, braucht eine Geschäftsadresse. 

Stand: Januar 2024

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