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Ein antiker Registrierkasse mit mehreren Tasten und Hebeln, ähnlich dem, was bei der Eintragung im Handelsregister zur Buchführung verwendet worden sein könnte.

Die Eintragung im Handelsregister

Ein Handelsregistereintrag ist eine offizielle Registrierung eines Unternehmens im Handelsregister. Die Eintragung Handelsregister hat sowohl rechtliche als auch informative Bedeutung. Hier sind einige wichtige Aspekte eines Handelsregistereintrags:

Eintragung Handelsregister und die rechtliche Relevanz

  • Rechtsbekundende Wirkung: Einige Tatsachen werden durch die Eintragung im Handelsregister für Dritte verbindlich.
  • Rechtsbegründende Wirkung: Bestimmte Rechtsverhältnisse, wie z.B. die Haftungsbeschränkung bei einer GmbH, entstehen erst mit der Eintragung.

Pflicht zur Eintragung: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen

Handelsregistereintrag Inhalt

  • Firmenname und Rechtsform.
  • Sitz der Firma, Adresse und Gegenstand des Unternehmens.
  • Höhe des Stamm- oder Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften).
  • Persönliche Daten der Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder persönlich haftenden Gesellschafter.
  • Vertretungsbefugnisse (z.B. Prokura).
  • Besondere Rechtsvorgänge wie Fusion, Umwandlung, Insolvenzverfahren oder Liquidation.

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Der Weg zur Eintragung Handelsregister

Die Anmeldung und Eintragung Handelsregister erfolgt bei dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Amtsgericht. Sie muss notariell beglaubigt werden, weshalb zur Eintragung Handelsregister zunächst ein Termin bei einem Notar gemacht werden muss. Sobald Ihr Notar die Belege zur Einzahlung des Stammkapitals vorliegen hat, kann die Eintragungs ins Handelsregister elektronisch angestoßen werden. Nach der Prüfung durch das Registergericht erfolgt die Eintragung.

Der Prozess der Eintragung Handelsregister in Deutschland verläuft in mehreren Schritten. Hier ist eine Übersicht über den typischen Ablauf:

1. Vorbereitung der Unterlagen

  • Entscheidung über Rechtsform und Firmennamen
  • Erstellung notwendiger Dokumente: Je nach Rechtsform sind verschiedene Dokumente erforderlich. Für eine GmbH beispielsweise braucht man einen Gesellschaftsvertrag und eine Gesellschafterliste.

2. Notarielle Beurkundung

  • Notarielle Beurkundung der Gründungsdokumente: Die Gründungsdokumente (wie der Gesellschaftsvertrag) müssen notariell beurkundet werden. Bei Kapitalgesellschaften ist dies ein gesetzliches Erfordernis.
  • Notarielle Anmeldung zur Eintragung: Die Anmeldung zum Handelsregister wird ebenfalls notariell beurkundet. Der Notar prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit.

3. Anmeldung beim Handelsregister

  • Einreichung der Unterlagen: Der Notar reicht die Unterlagen beim zuständigen Handelsregister, das in der Regel bei einem Amtsgericht angesiedelt ist, ein.
  • Zahlung der Gebühren: Mit der Einreichung fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach der Rechtsform und dem Kapital des Unternehmens richtet.

4. Prüfung durch das Registergericht

  • Prüfung der Unterlagen: Das Registergericht prüft die eingereichten Unterlagen auf ihre Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit.
  • Mögliche Rückfragen und Ergänzungen: Falls erforderlich, fordert das Gericht zusätzliche Informationen oder Korrekturen an.

5. Eintragung ins Handelsregister

  • Vornahme der Eintragung: Nach erfolgreicher Prüfung wird das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen.
  • Bekanntmachung der Eintragung: Die Eintragung wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie ggf. in weiteren Publikationsorganen veröffentlicht.

6. Nach der Eintragung

  • Erhalt einer Handelsregisternummer: Das Unternehmen erhält eine eindeutige Handelsregisternummer.
  • Rechtliche Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt treten die rechtlichen Wirkungen der Eintragung in Kraft, wie z.B. die Haftungsbeschränkung bei einer GmbH.

7. Weiterführende Schritte

  • Gewerbeanmeldung: Parallel oder nach der Eintragung ins Handelsregister muss oft noch eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.
  • Finanzamt: Das Unternehmen wird automatisch beim Finanzamt gemeldet und erhält eine Steuernummer.

Besonderheiten

  • Einzelkaufleute: Bei Einzelkaufleuten ist der Prozess oft einfacher, da weniger formale Anforderungen bestehen.
  • Online-Verfahren: In manchen Fällen kann die Anmeldung elektronisch über das Portal des Handelsregisters erfolgen, was den Prozess beschleunigen kann.

Dauer des Verfahrens

  • Die Dauer des Eintragungsverfahrens kann variieren, je nach Arbeitsauslastung des Registergerichts und ob Rückfragen oder Ergänzungen nötig sind. In der Regel dauert es einige Wochen. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und das Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister verzeichnet wird.

Öffentlicher Zugang

  • Der Handelsregistereintrag ist öffentlich zugänglich, sodass sich Geschäftspartner und Interessierte über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens informieren können. Indem Unternehmen sich im Handelsregister eintragen, erlangen Sie rechtliche Sicherheit und gewährleisten Transparenz gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.

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Handelsregistereintragung Kosten

Die Kosten für einen Handelsregistereintrag in Deutschland variieren je nach Art des Eintrags und der Rechtsform des Unternehmens. Die Gebühren setzen sich aus den Kosten für die notarielle Beurkundung und den Gebühren des Handelsregisters zusammen. Hier ist eine allgemeine Übersicht:

Notarielle Beurkundung

  • Gründungsdokumente und Anmeldung: Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Gründungsdokumente und der Anmeldung zum Handelsregister richten sich nach dem Geschäftswert (z.B. Stammkapital bei einer GmbH). Sie können mehrere hundert bis tausend Euro betragen.
  • Weitere notarielle Dienstleistungen: Zusätzliche notarielle Handlungen, wie die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen, können zusätzliche Kosten verursachen.

Gebühren des Handelsregisters

  • Eintragungsgebühren: Die Gebühren für die Eintragung selbst variieren je nach Rechtsform und Eintragungsart. Beispielsweise können die Kosten für eine GmbH höher sein als für eine Einzelunternehmung.
  • Grundgebühren: Es gibt eine Grundgebühr für die Eintragung, die in der Regel zwischen 100 und 300 Euro liegt.
  • Zusätzliche Gebühren: Für bestimmte Eintragungen, wie die Änderung von Firmendaten oder die Eintragung von Prokura, können zusätzliche Gebühren anfallen.

Zusätzliche Ausgaben: Kosten für die Erstellung von Gründungsdokumenten durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater sind nicht inbegriffen.

Diese Gebühren sind Teil der anfänglichen Gründungskosten eines Unternehmens und sollten bei der Planung der Gründung berücksichtigt werden.

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Stand: Januar 2024

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