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Eine Hand hält einen Stift und tippt auf einem Taschenrechner, während im Hintergrund ein Laptop zu sehen ist. Text: Steuerthemen - Einkommensteuer.

Einkommensteuer

Definition: Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie gehört zu den direkten Steuern und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. 

Definition und Merkmale der Einkommensteuer: Wer ist einkommensteuerpflichtig?

  1. Steuerobjekt: Die Einkommensteuer bezieht sich auf das Einkommen natürlicher Personen, das aus verschiedenen Einkunftsarten stammen kann.
  2. Einkunftsarten: In Deutschland gibt es sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen:
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Gehälter, Löhne)
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Sonstige Einkünfte (z.B. Renten, private Veräußerungsgeschäfte)
  3. Steuerpflicht: Die Einkommensteuerpflicht hängt vom Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt der Person ab. In Deutschland sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, das heißt, ihr weltweites Einkommen unterliegt der deutschen Einkommensteuer.
  4. Progressiver Steuertarif: Die Einkommensteuer in Deutschland wird nach einem progressiven Steuertarif berechnet. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Die Sätze beginnen bei 0% und reichen bis zu 45% (Reichensteuersatz).
  5. Grundfreibetrag: Bis zu einem bestimmten Einkommen bleibt das Einkommen steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um die Inflation und die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete.
  6. Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte Ausgaben können das zu versteuernde Einkommen mindern, z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge (wie Kinderfreibeträge).
  7. Veranlagung: Die Einkommensteuer wird in der Regel jährlich durch eine Steuererklärung veranlagt. Die Steuerpflichtigen müssen ihr Einkommen und abzugsfähige Ausgaben gegenüber dem Finanzamt deklarieren.

Unterschied Einkommensteuer und Lohnsteuer

Die Begriffe Einkommensteuer und Lohnsteuer beziehen sich beide auf Steuern auf Einkommen, aber sie unterscheiden sich in Bezug auf die Erhebung und die Art der Einkünfte, die sie betreffen. 

  • Einkommensteuer: Umfasst alle Arten von Einkünften und wird jährlich veranlagt.
  • Lohnsteuer: Speziell für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und monatlich abgeführt.

Im Grunde ist die Lohnsteuer ein Teilbereich der Einkommensteuer, der speziell auf Arbeitseinkommen angewendet wird und eine Methode darstellt, die Steuererhebung zu vereinfachen und regelmäßiger zu gestalten.

Einkommensteuer berechnen für Unternehmer:innen

Unternehmer müssen Einkommensteuer zahlen, wenn sie als natürliche Personen Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen. Die Steuerpflicht hängt vom Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und der Quelle der Einkünfte ab. Unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmer zahlen Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen, während beschränkt steuerpflichtige Unternehmer Einkommensteuer nur auf ihre in Deutschland erzielten Einkünfte zahlen.

Unbeschränkte Steuerpflicht Unternehmer Einkommensteuer

Unternehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass ihr weltweites Einkommen der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Dies umfasst:

 
Beschränkte Steuerpflicht Unternehmer Einkommensteuer

Unternehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, die jedoch Einkünfte aus deutschen Quellen erzielen, sind beschränkt steuerpflichtig. Dies betrifft beispielsweise:

  • Einzelunternehmer im Ausland mit Einkünften aus Deutschland: Unternehmer, die ausländische Wohnsitz haben, aber Einkünfte aus einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte oder Immobilie erzielen.
  • Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft mit Einkünften aus Deutschland: Personen, die in einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt sind und deren Gesellschaft Einkünfte aus Deutschland bezieht.
 
Einkunftsarten für Unternehmer

Unternehmer zahlen Einkommensteuer auf ihre Einkünfte aus den folgenden relevanten Einkunftsarten:

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Gewinne aus dem Betrieb eines Handelsgewerbes, einer Fabrik oder eines ähnlichen Unternehmens.
  2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Künstler usw.

 

Steuerliche Ermittlung des Einkommens

Gewinnermittlung: Der Gewinn als Unternehmer wird in der Regel durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder durch eine Bilanzierung ermittelt, abhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens.
 
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Einnahmen: Alle betrieblichen Einnahmen im Jahr.
  • Ausgaben: Alle betrieblichen Ausgaben im Jahr.

Der Unterschied zwischen den Einnahmen und Ausgaben ergibt den Gewinn oder Verlust.

 
Bilanzierung: Ermittlung des Jahresüberschusses oder -fehlbetrags durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen.
 
Abzüge und Freibeträge: Vom ermittelten Gewinn können verschiedene Abzüge vorgenommen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen:
  • Betriebsausgaben: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen.
  • Sonderausgaben: Beiträge zur Altersvorsorge, Krankenversicherung, Spenden etc.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten etc.
  • Grundfreibetrag: Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete.
 
Zu versteuerndes Einkommen berechnen: Gewinn minus die Abzüge ergibt das zu versteuernde Einkommen.
 
Einkommensteuer berechnen: Die Einkommensteuer wird anhand einer progressiven Steuerkurve berechnet. Hier ist eine vereinfachte Darstellung der Steuersätze für das Jahr 2024:
  • 0%: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 10.908 Euro (Grundfreibetrag)
  • 14% – 42%: Für Einkommen zwischen 10.909 Euro und 62.810 Euro
  • 42%: Für Einkommen zwischen 62.811 Euro und 277.825 Euro
  • 45%: Für Einkommen über 277.826 Euro
 
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Zusätzlich zur Einkommensteuer gibt es den Solidaritätszuschlag (5,5% der Einkommensteuer) und ggf. die Kirchensteuer (8% oder 9% der Einkommensteuer, je nach Bundesland).

 

Zusammenfassung

Als Inhaber:in oder Gesellschafter:in müssen Sie also den Gewinn aus dem Unternehmen in der privaten Einkommensteuererklärung angeben und versteuert werden. Personengesellschaften wie OHG, Einzelunternehmen, GbR, KG zahlen selbst keine Einkommensteuer. 

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KG) müssen als juristische Person die Körperschaftsteuer entrichten. Die Gewinne werden hierbei einheitlich zu 15 Prozent versteuert.

Einkommensteuer Freibetrag: Für wen und wie hoch?

Der Einkommensteuerfreibetrag, auch Grundfreibetrag genannt, ist ein Betrag, bis zu dem das Einkommen einer Person steuerfrei bleibt. Dies bedeutet, dass erst ab einem Einkommen oberhalb dieses Betrages Einkommensteuer gezahlt werden muss. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um die Inflation und die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

Grundfreibetrag Einkommensteuer in Deutschland (Stand 2024)

Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag in Deutschland 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung). Dies bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Höhe nicht besteuert wird. Alles, was darüber hinausgeht, unterliegt der Einkommensteuer.

Bedeutung des Grundfreibetrags
  • Existenzminimum: Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Dies soll garantieren, dass jedem Steuerpflichtigen genug Einkommen zur Verfügung steht, um seine Grundbedürfnisse zu decken.
  • Steuergerechtigkeit: Durch den Grundfreibetrag wird die Steuerlast für Geringverdiener reduziert, was zur sozialen Gerechtigkeit beiträgt.
Anpassung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um die Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Diese Anpassungen erfolgen meist auf Grundlage von Empfehlungen des Bundesministeriums der Finanzen und werden durch gesetzliche Änderungen im Einkommensteuergesetz umgesetzt.

Freibeträge für andere Zwecke

Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern können, wie zum Beispiel:

  • Kinderfreibetrag: Ein Freibetrag für Eltern, der für jedes Kind gewährt wird.
  • Freibeträge für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Diese können bestimmte Ausgaben, wie z. B. Krankenversicherungsbeiträge oder Pflegekosten, steuerlich begünstigen.

Stand: Juni 2024

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