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Eine Person in einem Anzug sitzt an einem Schreibtisch und unterschreibt ein Dokument, neben ihr steht die Waage der Gerechtigkeit, symbolisch für den Begriff "eingetragener Kaufmann".

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Ein eingetragener Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei kann es sich sowohl um einen Einzelkaufmann als auch um eine Personengesellschaft (zum Beispiel eine OHG oder KG) handeln. Im Kontext einer Einzelunternehmung bedeutet dies, dass der Inhaber des Unternehmens als Einzelkaufmann qualifiziert wird.

Für wen ist die Rechtsform eingetragener Kaufmann geeignet?

Die Rechtsform  “eingetragener Kaufmann” (e.K.) ist in erster Linie für Einzelunternehmer geeignet, die ihren kaufmännischen Geschäftsbetrieb im Handelsregister eintragen lassen möchten. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Einzelunternehmens, die bestimmten rechtlichen Vorschriften unterliegt. Hier sind einige Situationen, in denen die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns in Betracht gezogen werden könnte:

1. Selbstständige Unternehmer: Einzelunternehmer, die ihre Geschäfte allein führen möchten, ohne Partner oder Mitgesellschafter, könnten die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns wählen.

2. Gewerbsmäßige Tätigkeit: Personen, die gewerbsmäßig handeln und mit ihrer Geschäftstätigkeit auf eine dauerhafte und planmäßige Weise Gewinn erzielen möchten, erfüllen die kaufmännischen Kriterien und können sich als eingetragener Kaufmann registrieren lassen.

3. Handelsregistereintrag: Einzelunternehmer, die ihren kaufmännischen Geschäftsbetrieb im Handelsregister eintragen lassen möchten, können die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns wählen. Der Handelsregistereintrag ist zwar keine Pflicht für Einzelunternehmer, die als Kaufleute gelten, wird jedoch oft aus Transparenzgründen durchgeführt.

4. Erweiterter kaufmännischer Geschäftsbetrieb: Einzelunternehmer, die alle Arten von Handelsgeschäften betreiben möchten, können dies als eingetragener Kaufmann tun. Dies schließt einen erweiterten kaufmännischen Geschäftsbetrieb ein.

5. Buchführungspflicht: Personen, die bereit sind, die speziellen buchführungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, können die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns wählen. Hierzu gehören die Pflicht zur Führung von Handelsbüchern und zur Aufstellung von Jahresabschlüssen.

6. Firma und Geschäftsbezeichnung: Einzelunternehmer, die eine offizielle Firma führen möchten, die im Handelsregister eingetragen ist, können dies als eingetragener Kaufmann tun. 

Die Haftung als eingetragener Kaufmann

Es ist wichtig zu beachten, dass der eingetragene Kaufmann persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten seines Handelsgewerbes haftet. Es gibt keine Haftungsbeschränkung wie bei Kapitalgesellschaften. Die persönliche Haftung ist eine wesentliche Eigenschaft des eingetragenen Kaufmanns. Dies ist ein entscheidender Faktor, den der Unternehmer berücksichtigen sollte. Der eingetragene Kaufmann erklärt gesamthaft, was bedeutet, dass er mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet. Es gibt keine Aufteilung der Haftung auf bestimmte Vermögenswerte. Sollten die Vermögenswerte des Handelsgewerbes nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken, kann der eingetragene Kaufmann auch mit seinem privaten Vermögen zur Begleichung von Schulden herangezogen werden. Anders als bei einer GmbH, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist, gibt es beim eingetragenen Kaufmann keine Beschränkung der persönlichen Haftung. Dies ist ein wesentlicher Unterschied in Bezug auf die Risikoverteilung. Die persönliche Haftung eines eingetragenen Kaufmanns erstreckt sich sowohl auf vertragliche als auch auf deliktische (unerlaubte Handlung) Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass der Kaufmann für Vertragsverletzungen und  Schadensersatzansprüche persönlich haftet.

So steht der eingetragene Kaufmann auch in der Pflicht, wenn er wegen eines falschen Impressums abgemahnt wird. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein rechtssicheres Impressum zu mieten.

Eingetragener Kaufmann: Handelsregistereintrag oder Gewerbeanmeldung?

Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) muss sich im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts anmelden, da diese Rechtsform speziell mit einer Eintragung im Handelsregister verbunden ist. Die Handelsregistereintragung dient dazu, die kaufmännische Tätigkeit offiziell zu dokumentieren und transparent zu machen. In Deutschland ist es darüber hinaus üblich, dass der eingetragene Kaufmann zusätzlich eine Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Gewerbebehörde durchführt. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von der Handelsregistereintragung, dient jedoch der Anmeldung der selbstständigen gewerblichen Tätigkeit.

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Benötigt ein eingetragener Kaufmann ein Stammkapital?

Nein, ein eingetragener Kaufmann (e.K.) benötigt kein festgelegtes Stammkapital, wie es beispielsweise bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der Fall ist. Die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns ist durch eine persönliche Haftung des Unternehmers mit seinem gesamten Vermögen gekennzeichnet, aber sie erfordert keine bestimmte Mindesteinlage oder Stammkapital.

Welche Steuern fallen für einen eingetragenen Kaufmann an?

Einkommenssteuern: Der eingetragene Kaufmann muss Einkommensteuer auf seinen Gewinn zahlen. Anders als bei Kapitalgesellschaften, bei denen die Gesellschaft selbst körperschaftsteuerpflichtig ist, wird bei einem eingetragenen Kaufmann das Einkommen direkt auf der Ebene des Unternehmers besteuert.

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf die Ausübung eines Gewerbes erhoben wird. Eingetragene Kaufleute müssen Gewerbesteuer zahlen, die in der Regel auf den Gewinn des Unternehmens basiert. Die Höhe kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Umsatzsteuer: Falls der eingetragene Kaufmann umsatzsteuerpflichtig ist (abhängig vom Umsatz und der Art der Geschäftstätigkeit), muss er Umsatzsteuer auf seine erbrachten Leistungen oder verkauften Waren berechnen und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig kann er Vorsteuer aus Einkäufen und Ausgaben geltend machen.

Auch ein eingetragener Kaufmann braucht ein Impressum!

Ein professionelles Impressum ist das A und O für jedes Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform. Wir bieten die Lösung: Mieten Sie eine repräsentative Geschäftsadresse bei uns – flexibel, unkompliziert und zu fairen Preisen! Hier anfragen!

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Stand: Dezember 2023

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