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ine Person, die an einem Dokument arbeitet, mit einer Waage der Gerechtigkeit im Bild, was auf die rechtlichen Aspekte und Dokumentationen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hinweist.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR, eine Abkürzung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist eine äußerst flexible Rechtsform. Sie kommt zum Einsatz, wenn zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen möchten. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH gibt es bei der GbR keine Kapitalanforderungen oder ein Mindeststammkapital. Die GbR wird oft von Kleinunternehmern, Freiberuflern und Partnerschaften genutzt, da sie einfach und unkompliziert zu gründen ist.

Für wen ist die GbR Rechtsform geeignet?

Die GbR eignet sich für verschiedene Gruppen von Personen:

  • Freiberufler: Ärzte, Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler können eine GbR gründen, um ihre beruflichen Aktivitäten gemeinsam durchzuführen.
  • Kleinunternehmer: Kleinunternehmen wie lokale Handwerksbetriebe, Einzelhändler oder Dienstleister können von den unkomplizierten Gründungsformalitäten und der gemeinsamen Verantwortung profitieren.
  • Partnerschaften: Personen, die in einer Partnerschaft zusammenarbeiten, sei es in der Landwirtschaft, im Handel oder in anderen Bereichen, können eine GbR gründen, um ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu regeln.

Die GbR Haftung

Die GbR Haftung ist ein wichtiger Aspekt. Alle Gesellschafter:innen haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der GbR. Das bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafter:innen für die Schulden der Gesellschaft herangezogen werden kann. Diese persönliche GbR Haftung stellt ein erhebliches Risiko dar und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Besonderheiten der GbR Rechtsform

  • Kein Mindestkapital: Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, gibt es bei der GbR keine Mindestkapitalanforderungen. Die Gründung kann mit einem symbolischen Euro oder sogar ohne finanzielle Einlagen erfolgen.
  • Einfache Gründung: Möchten Sie eine GbR gründen, ist es unkompliziert und erfordert keine aufwendigen Formalitäten. Ein schriftlicher GbR-Gesellschaftsvertrag ist empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Persönliche Verantwortung: Gesellschafter:innen sind persönlich für die Verbindlichkeiten der GbR verantwortlich. Dies kann ein Vorteil sein, da die gemeinsame Verantwortung die Motivation zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung fördern kann.

Anmeldung und Stammkapital der GbR

Die GbR muss in der Regel beim Gewerbeamt angemeldet werden, wenn gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Es sind keine Eintragungen im Handelsregister erforderlich. Bei freiberuflichen Tätigkeiten genügt oft eine Mitteilung an die zuständige Kammer oder Behörde. In vielen Fällen ist keine separate Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn die GbR in einem bestehenden Unternehmen oder in einem freiberuflichen Bereich tätig ist.

Bei der GbR gibt es kein Stammkapital, das einzubringen ist. Die Gesellschafter:innen können ihre finanziellen Beiträge frei vereinbaren. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der finanziellen Beteiligung der Gesellschafter.

Gründungsschritte und Kosten für die Gründung einer GbR

Die Gründung einer GbR umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:

  1. Festlegung des Gesellschaftszwecks: Die Gesellschafter müssen den Zweck der GbR klar definieren und gegebenenfalls in einem schriftlichen GbR-Gesellschaftsvertrag festhalten.
  2. Festlegung der Gesellschafteranteile: Die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter und die Verteilung der Gewinne und Verluste sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
  3. Gewerbeanmeldung: Wenn gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden, ist die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.
  4. Steuernummer: Die GbR muss eine Steuernummer beantragen und ihre steuerlichen Angelegenheiten regelmäßig beim Finanzamt melden.

 

Die Gründungskosten für eine GbR sind in der Regel gering, da keine Notarkosten oder Eintragungen im Handelsregister anfallen. Die Hauptausgaben können mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und eventuell der Gewerbeanmeldung verbunden sein.

Ein GbR-Gesellschaftsvertrag ist also keine Pflicht?

Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu haben. Die GbR kann auch mündlich oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten) gegründet werden. Allerdings wird dringend empfohlen, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, da er Klarheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen schafft und mögliche Streitigkeiten vermeiden kann.

Ein schriftlicher GbR-Gesellschaftsvertrag kann die folgenden Punkte enthalten:

  1. Gesellschaftszweck: Eine klare Definition dessen, was die GbR unternehmen wird.
  2. Beteiligung der Gesellschafter: Festlegung, welcher Gesellschafter wie viel Kapital oder Arbeitsleistung in die GbR einbringt.
  3. Verteilung der Gewinne und Verluste: Regelungen zur Aufteilung der finanziellen Ergebnisse der GbR.
  4. Haftung der Gesellschafter: Festlegung der persönlichen Haftung der Gesellschafter und mögliche Ausschlussgründe.
  5. Management und Entscheidungsprozesse: Wie werden Entscheidungen getroffen, wer ist für das Tagesgeschäft verantwortlich usw.
  6. Austritt und Kündigung: Regelungen für den Austritt eines Gesellschafters und die Auflösung der GbR.

 

Obwohl ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend vorgeschrieben ist, bietet er eine rechtliche Grundlage und schützt die Interessen der Gesellschafter. Es ist daher ratsam, einen solchen Vertrag aufzusetzen, insbesondere wenn mehrere Personen an der GbR beteiligt sind. Ein Anwalt oder Steuerberater kann bei der Erstellung des Vertrags behilflich sein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

GbR Steuern

Die GbR unterliegt der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer, abhängig von der Art der Geschäftstätigkeit und den Einkünften. Die Gesellschafter melden ihre Einkünfte aus der GbR in ihrer persönlichen Steuererklärung. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Insgesamt bietet die GbR eine einfache und flexible Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und zu betreiben. Die persönliche GbR Haftung sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, und eine klare schriftliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ist empfehlenswert, um Streitigkeiten zu vermeiden. Vor der Gründung sollte zudem eine rechtliche und steuerliche Beratung in Betracht gezogen werden, um die besten Entscheidungen für das Geschäftsvorhaben zu treffen.

Stand: Februar 2024

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