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Geschäftsmann sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an Papieren neben seinem Laptop, möglicherweise beschäftigt mit der Steuererklärung als Freiberufler.

Steuererklärung Freiberufler

Die Steuererklärung ist für Freiberufler ein wesentlicher Teil ihrer finanziellen Verantwortung. Dieser umfassende Guide hilft Ihnen, die Herausforderungen bei der “Steuererklärung Freiberufler” zu meistern und gibt Ihnen wertvolle Tipps zur Optimierung Ihrer “Freiberufler Steuererklärung”.

1. Vorbereitung zur Steuererklärung Freiberufler

Für die Freiberufler Steuererklärung benötigen Sie:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Diese listet alle Einnahmen und Betriebsausgaben auf und ermittelt den Gewinn.
  • Belege: Sammeln Sie alle Belege für Betriebsausgaben wie Büromaterial, Fahrtkosten oder Miete für Geschäftsräume.
  • Nachweise über sozialversicherungsrechtliche Beiträge: Dazu gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung.
  • Sonstige abzugsfähige Ausgaben: Dazu zählen Weiterbildungskosten, Zinsen für Geschäftskredite usw.

 

2. Einkommensteuererklärung Freiberufler

In der Einkommensteuererklärung tragen Freiberufler ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ein. Zu beachten sind:

  • Einnahmen: Alle Betriebseinnahmen des Jahres.
  • Betriebsausgaben: Kosten, die im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit entstanden sind.
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Dazu zählen bestimmte Versicherungsbeiträge, Unterhaltsleistungen und Krankheitskosten, die nicht von der Versicherung übernommen wurden.

Für die Einkommensteuererklärung Freiberufler benötigen Sie verschiedene Formulare:

  • Mantelbogen (ESt 1A): Das Hauptformular für persönliche Daten.
  • Anlage S: Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Für Versicherungsbeiträge, Rentenversicherung usw.
  • Weitere Anlagen: Je nach Ihrer Situation könnten weitere Anlagen erforderlich sein.

 

3. Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug für Freiberufler

Bevor Sie eine Umsatzsteuererklärung Freiberufler abgeben können, müssen Sie beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig gemeldet sein und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben.

Umsatzsteuererklärung: Hier melden Sie die im Laufe des Jahres eingenommenen Umsatzsteuern und die abziehbare Vorsteuer. Die Umsatzsteuererklärung muss monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgegeben werden, abhängig von der Höhe Ihres Umsatzes.

Umsatzsteuervoranmeldung: Diese sind normalerweise monatlich oder vierteljährlich fällig und erfordern eine detaillierte Aufstellung Ihrer Umsätze und der darauf entfallenden Steuern.

Vorsteuerabzug: Freiberufler können die Umsatzsteuer, die sie für geschäftliche Ausgaben (z.B. Büromaterial, Technik, Beratungskosten) gezahlt haben, als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.

Kleinunternehmerregelung: Freiberufler mit einem geringen Jahresumsatz (bis 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr) können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sind von der Umsatzsteuer befreit

 

4. Wichtige Fristen und Termine zur Freiberufler Steuererklärung

  • 31. Juli: Grundsätzliche Frist für die Abgabe der Freiberufler Steuererklärungen des Vorjahres, sofern diese von Ihnen selbst erstellt wird.
  • 28. Februar: Bei Beauftragung eines Steuerberaters Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

 

5. Tipps zur Fehlervermeidung

  • Doppelte Erfassung von Belegen vermeiden: Stellen Sie sicher, dass jeder Beleg nur einmal erfasst wird.
  • Aktuelle steuerrechtliche Änderungen berücksichtigen: Informieren Sie sich über aktuelle Änderungen im Steuerrecht, die Ihre Freiberufler Steuererklärung beeinflussen könnten.
  • Vollständigkeit: Alle Einnahmen und Ausgaben sollten korrekt und vollständig erfasst werden.
  • Fristgerechte Einreichung: Verspätete Abgaben können zu Strafzahlungen führen.
  • Korrekte Rechnungsstellung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten, einschließlich der Umsatzsteuer.
  • Belege bereithalten: Auch wenn Belege nicht mit der Freiberufler Steuererklärung eingereicht werden, sollten sie zur Nachweisführung im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt bereitgehalten werden.

 

6. Nutzung von Steuersoftware und Online-Tools für Freiberufler Steuererklärung

Es gibt zahlreiche Softwarelösungen und Online-Tools, die die Erstellung und Einreichung der Steuererklärung Freiberufler vereinfachen. Wählen Sie eine für Ihre Bedürfnisse geeignete Software aus.

Die meisten Steuererklärungen werden heutzutage elektronisch über das ELSTER-Portal des Finanzamtes abgegeben. Registrieren Sie sich auf ELSTER und folgen Sie den Anweisungen, um Ihre Steuererklärung online auszufüllen und einzureichen. Sie können die Formulare auch manuell ausfüllen und dann die Daten in ELSTER übertragen.

7. Tipps zur Optimierung der Steuerlast

  • Betriebsausgaben: Achten Sie darauf, alle möglichen Betriebsausgaben geltend zu machen.
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Diese können die Steuerlast weiter reduzieren.
  • Steuerbescheid erhalten und prüfen: Nach der Abgabe erhalten Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Prüfen Sie diesen sorgfältig auf eventuelle Abweichungen oder Fehler.

 

8. Fazit

Eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der steuerlichen Pflichten erleichtert die Steuererklärung für Freiberufler erheblich und kann helfen, Fehler und Strafzahlungen zu vermeiden.

Auch Freiberufler benötigen eine Geschäftsadresse! Wer seine Privatsphäre schützen und gleichermaßen professionell auftreten möchte, sollte sich eine Geschäftsadresse mieten

Stand: Januar 2024

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