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Ein modern eingerichteter Arbeitsplatz mit einem Tablet, das eine Webseite mit der Überschrift "Impressum Pflichtangaben" zeigt.

Impressum Pflichtangaben

Die Wichtigkeit der Impressum Pflichtangaben für Webseiten

Gemäß § 5 TMG gibt es bestimmte Impressum Pflichtangaben für Webseiten, in denen bestimmte Informationen enthalten sein müssen. 

Die Impressum Pflichtangaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Sie sollten auf der Startseite der Webseite platziert sein oder über eine klare Verlinkung erreichbar sein. Verstöße gegen die Impressum Pflichtangaben, bzw der generellen Impressumspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden, daher ist es wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Für Webseitenbetreiber ist die Beachtung der Impressum Angaben von großer Bedeutung. Neben den rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung können fehlende oder unvollständige Impressum Angaben das Vertrauen der Nutzer:innen beeinträchtigen. Besucher:innen schätzen es, klare Informationen darüber zu haben, mit wem sie es zu tun haben und wie sie den Betreiber erreichen können.

Die Impressum Angaben erstrecken sich nicht nur auf Webseiten, sondern können auch Social-Media-Profile betreffen, insbesondere wenn sie einen geschäftlichen Charakter haben. Auch hier müssen die relevanten Impressum Pflichtangaben vorhanden sein.

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Webseite auf anderen Plattformen oder Verzeichnissen präsent sind, wie beispielsweise in Branchenverzeichnissen oder Online-Shops, sollten Sie sicherstellen, dass auch dort die Impressumspflicht eingehalten wird. Seriöse Onlineshops erkennen Sie unter anderem z.B. an Ihren Impressum Angaben. 

Die gesetzliche Vorgabe der Impressum Pflichtangaben zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Es ist wichtig zu betonen, dass die Erfüllung dieser Pflicht nicht nur auf der Webseite selbst, sondern auf sämtlichen digitalen Geschäftspräsenzen und Kommunikationswegen erfolgen sollte. 

Sie betreiben eine Website oder ein Social Media Profil und möchten Ihre Privatadresse nicht im Impressum angeben? Dann nutzen Sie doch unsere Geschäftsadresse!

Was muss im Impressum stehen?

Was muss im Impressum stehen? Diese Frage stellen sich viele Nutzer:innen oder auch Betreiber:innen von Webseiten oder Social-Media- Kanälen. Die Angaben im Impressum müssen bestimmte Impressum Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift des Anbieters: Klare Informationen darüber, wer für die Webseite verantwortlich ist.
  • E-Mail-Adresse: Eine Kontaktmöglichkeit für Nutzer, um schnell und direkt in Verbindung zu treten.
  • Vertretungsberechtigte Person: Bei juristischen Personen (wie GmbHs) sollten die Namen der vertretungsberechtigten Personen genannt werden.
  • Handelsregistereintrag: Für eingetragene Unternehmen ist die Angabe der Handelsregisternummer und des Registergerichts relevant.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Wenn vorhanden, muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

 

Die Impressum Pflichtangaben sollen also sicherstellen, dass die Besucher einer Webseite klare und umfassende Informationen über den Betreiber erhalten.

Wo vermerke ich alle Impressum Pflichtangaben auf meiner Webseite?

Auf Ihrer Webseite sollten die Impressum Pflichtangaben gut sichtbar, leicht auffindbar und für die Nutzer zugänglich sein. Hier sind einige Empfehlungen, wo Sie die Impressum Pflichtangaben platzieren können:

Footer der Webseite: Der Footer ist ein üblicher Ort für alle relevanten Impressum Pflichtangaben. Viele Webseiten platzieren ihre rechtlichen Informationen am unteren Rand der Seite. Sie können einen separaten Link mit der Bezeichnung “Impressum” oder “Rechtliche Hinweise” im Footer hinzufügen, der direkt zu den entsprechenden Informationen führt.

Eigene Seite: Erstellen Sie eine dedizierte Seite für die Impressum Angaben. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn Sie viele rechtliche Informationen bereitstellen müssen. Fügen Sie einen klaren Link im Hauptmenü oder im Footer hinzu, der auf die Seite mit den Impressum Pflichtangaben verweist.

Inhaltselement auf der Startseite: Bei kürzeren Impressums Angaben können Sie die Informationen direkt auf der Startseite einfügen. Dies kann beispielsweise in einem separaten Bereich oder am Ende der Seite erfolgen. Achten Sie darauf, dass die Informationen nicht überladen wirken und dass der Text trotzdem gut lesbar bleibt.

Header oder Seitenleiste: In einigen Fällen kann die Impressum Pflichtangaben auch im Header oder in einer Seitenleiste platziert werden. Stellen Sie sicher, dass die Platzierung nicht zu aufdringlich ist und die Benutzerfreundlichkeit nicht beeinträchtigt.

Pop-up oder modales Fenster: Einige Webseiten nutzen Pop-ups oder modale Fenster, um die Impressum Angaben anzuzeigen, sobald ein Nutzer die Seite betritt. Achten Sie darauf, dass dies nicht als störend empfunden wird und die Nutzer die Option haben, es einfach zu schließen.

Wichtig ist, dass die Platzierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die Nutzer die Informationen leicht finden können. Beachten Sie, dass die Impressumspflicht nicht nur für Webseiten, sondern auch für Social-Media-Profile und geschäftliche E-Mails gilt.

 

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Stand: Januar 2024

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