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Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins legen im Zeichen der Teamarbeit ihre Hände übereinander, ein Sinnbild für gemeinschaftliche Verantwortung und die Impressumspflicht für gemeinnützige Vereine.

Impressumspflicht für gemeinnützige Vereine

Wenn Sie sich fragen: “Braucht mein gemeinnütziger Verein ein Impressum?”, sind Sie nicht allein. Diese Frage ist für viele Vereine von zentraler Bedeutung, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und Transparenz zu gewährleisten. Im Folgenden wird erklärt, warum ein Impressum für gemeinnützige Vereine unerlässlich ist, was es beinhalten sollte und wie Sie ein korrektes Impressum für Ihren Verein erstellen können.

Die Bedeutung und rechtliche Grundlagen eines Impressums für gemeinnützige Vereine

Die Frage “Braucht mein gemeinnütziger Verein ein Impressum?” lässt sich klar mit “Ja” beantworten. Unabhängig von der Größe oder dem Zweck des Vereins ist ein Impressum eine rechtliche Notwendigkeit, die Transparenz und Vertrauensbildung fördert. Es dient als direkte Kommunikationsschnittstelle, über die sich Interessenten oder Mitglieder informieren und bei Bedarf Kontakt aufnehmen können.

Das Impressum ist für jeden gemeinnützigen Verein, der online aktiv ist, eine Pflichtangabe. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Telemediengesetz (TMG), das klarstellt, dass jede Online-Präsenz, die geschäftsmäßig agiert – und dazu zählen auch gemeinnützige Vereine –, ein Impressum vorweisen muss.

Was gehört ins Impressum? Impressum Verein Pflichtangaben:

Ein Impressum für einen gemeinnützigen Verein muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Dazu gehören:

  • Name und Rechtsform des Vereins: Der vollständige Name des Vereins sowie die Angabe, dass es sich um einen eingetragenen Verein handelt (e.V.), falls zutreffend.
  • Adresse: Die physische Adresse, unter der der Verein erreichbar ist. PO-Box-Adressen sind nicht zulässig.
  • Kontaktinformationen: Eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (z.B. E-Mail) sowie eine Telefonnummer.
  • Vertretungsberechtigte: Die Namen der Vorstandsmitglieder oder anderer vertretungsberechtigter Personen.
  • Vereinsregister: Angaben zum Vereinsregister und die Registernummer, wenn der Verein eingetragen ist.
  • Umsatzsteuer-ID: Falls der Verein umsatzsteuerpflichtig ist, muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

 

Auch ein Verein benötigt (wie klassische Unternehmen) eine ladungsfähige Anschrift. Möchten Sie Ihren Verein nicht an der Privatanschrift eines Mitglieds oder Vorstands gründen, empfehlen wir Ihnen die Anmietung einer Vereinsadresse.

Erstellung eines Impressums: Verein Impressum Muster

Um die Erstellung eines Impressums zu vereinfachen, können Sie ein “Verein Impressum Muster” als Vorlage verwenden. Diese Muster bieten eine Grundstruktur, die Sie an die spezifischen Informationen Ihres Vereins anpassen können. Beachten Sie jedoch, dass ein Muster nur als Ausgangspunkt dienen sollte und individuell angepasst werden muss, um alle relevanten Informationen korrekt widerzuspiegeln.

Hier ist ein Muster eines Impressums für einen fiktiven eingetragenen Schützenverein, der „Schützenverein Waldtal e.V.“ genannt wird:


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Name des Vereins: Schützenverein Waldtal e.V.
Adresse: Am Schießstand 5, 12345 Waldtal
Telefon: 01234 567890
E-Mail: info@schuetzenverein-waldtal.de
Vertreten durch:

  • Hans Müller (1. Vorsitzender)
  • Sabine Schmidt (2. Vorsitzende)

 

Registereintrag: Eingetragen im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Waldtal
Registernummer: VR 12345

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Max Mustermann
Am Schießstand 5, 12345 Waldtal

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